Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

Kleiner geschichtlicher Rückblick auf die Feuerwehr Buchholz

Aufgrund der vielen großen Brände in Städten und Dörfern wurden Feuerordnungen erlassen, die das Verhalten der Einwohner zur Nichtentstehung von Bränden, sowie das Verhalten bei einem ausgebrochenen Schadenfeuer regelten.

Diese Bestrebungen gehen bis in das Jahr 1719 zurück.

Durch einen schriftlichen Erlass von Friedrich August, König von Polen und Herzog von Sachsen aus dem Jahre 1729 wurden Buchholz und Jöhstadt mit Rücksicht auf vorgekommene Brände aufgefordert, für die Einrichtung eines Feuerschutzes zu sorgen.

Das erste in dieser Hinsicht bedeutungsvolle Gesetz im Lande Sachsen, betitelt „Die bessere Einrichtung und Beobachtung der Feuerordnung im Lande“ erschien am 14.Oktober 1744.

Aufgrund dieses Gesetzes wurde am 21.03.1768 in der Churfürstlichen Sächsischen freien Bergstadt St. Katharienberg zu Buchholz eine Feuerordnung erlassen.

Folgende Löschgeräte waren 1744 in der Stadt Buchholz vorhanden:

Die Hausbesitzer wurden durch die Obrigkeit verpflichtet, zum Schutz des eigenen Hauses und dem Schutz des ganzen Städtleins“ Feuereimer“ anzuschaffen und am Haus sichtbar anzubringen.

Im Jahre 1776 wurden durch den Bürgermeister der Stadt erstmals Bürger dazu verpflichtet, als Feuerwehrleute zu dienen! Diese Bürger hatten sich mit der Handhabung der vorhandenen Feuerspritzen vertraut zu machen, um diese im Falle eines Brandes richtig einsetzen zu können.

Somit wurde der Grundstein für die Feuerwehr Buchholz bereits im Jahre 1776 gelegt.

Im Jahre 1834 wurde, um den Feuerschutz zu ergänzen, eine „Gewitter und Feuerwache“ ins Leben gerufen.

Im Jahre 1849 gab es mehrfach Beratungen zwischen dem Bürgermeister und den Stadträten, die der Erhöhung der Sicherheit vor Feuersbrünsten dienten. Im Ergebnis dieser Beratungen wurde ein Sachverständiger nach Fürth entsandt, um eine Saug- und Druckspritze zu untersuchen. Diese wurde dann am 15.Juni 1849 für die Stadt Buchholz gekauft.

Zu dieser Spritze gehörten:

 Mit der Anschaffung dieser neuen Spritze galt es nun auch einige Bürger der Stadt zu verpflichten, die sich mit der Anwendung vertraut machen mussten. Gegen Ende des Jahres 1853 bildete sich eine freiwillige Feuerlösch- und Rettungsgesellschaft. Diese bestand aus 50 Bürgern. In einer weiteren Beratung 1860 wurde der Antrag gestellt, sämtliche Spritzenmannschaften mit der Feuerlösch- und Rettungsgesellschaft zu einem Ganzen zu vereinen. Damit hörte eine geplante Freiwilligkeit vorerst gänzlich auf.

 Im Protokoll des Rates der Stadt Buchholz vom 10.Juni 1860 ist aufgezeichnet:

„Nach der Reorganisation der hiesigen Spritzen- und Rettmannschaft werden dieselben ab heute unter dem Namen Feuerwehr geführt“

In den folgenden 6 Jahren wurde über die Dienstinstruktion verhandelt. Erst im Jahre 1866, am 01.Juni wurde die Dienstinstruktion beschlossen. Diese gliederte sich wie folgt:

  1. Allgemeine Pflichten
  2. Besondere Instruktion (Aufgaben der damaligen Pflichtfeuerwehr)

 Entsprechend der vorhandenen Technik gab es folgende Züge:

  1. Steiger und Rettungskompanie
  2. Demolierkompanie
  3. Spritzenkompanie
  4. Wasserbeförderungskompanie

Somit ist der 01. Juni 1866 der Geburtstag der Feuerwehr Buchholz.

Erster Kommandant (Wehrleiter) war Georg Adler, sein Stellvertreter Christian Uhlmann. Die Feuerwehr hatte im Jahre 1869 einen Personalbestand von 550 Mitgliedern.